(VDS) Auch im Jahr 2023 blieb die Freude am Sektgenuss trotz sinkender Kaufkraft und gedämpfter Konsumlaune bestehen. Eine wachsende Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern nutzte dabei die breite Palette der Schaumweinprodukte einschließlich ihrer alkoholfreien Optionen.
Nach verbandseigenen Erhebungen haben die deutschen Sekthersteller 2023 im eigenen Land rund 245 Millionen 0,75-l-Flaschen Sekt verkauft. Das entspricht einem Rückgang von rund 1,5 % gegenüber dem Vorjahr. Im Gegensatz dazu steigt die Nachfrage nach den sogenannten alkoholfreien Sekten weiter. In 2023 kauften die Deutschen rund 18 Millionen Flaschen der „schäumenden Getränke aus entalkoholisiertem Wein“, wie sie weinrechtlich korrekt bezeichnet werden. Alkoholfreie Sparklingvarianten erreichen im Inland 2023 erstmalig einen Marktanteil von 7,4 % und gegenüber 2022 einen Absatzzuwachs von 9,7 %.
„Wir gehen davon aus, dass manch alkoholfreie Sektalternative anstelle eines klassischen Sektes ihren Weg zum Kunden gefunden hat, um das Anstoßen mit einem prickelnden Getränk auch dann zu ermöglichen, wenn Einzelne situationsbedingt auf Alkohol verzichten möchten.“, erklärt Dr. Alexander Tacer, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Sektkellereien e.V., die leichte Verschiebung der Segmente und bekräftigt: „Angesichts der mannigfachen wirtschaftlichen Herausforderungen hat sich der Sektmarkt im vergangenen Jahr insgesamt als äußerst krisenresistent erwiesen.“
Über den Verband Deutscher Sektkellereien e.V.:
Der Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) repräsentiert rund 95 % der Sektherstellung in Deutschland und engagiert sich seit über 130 Jahren für die allgemeinen gewerblichen Interessen seiner Mitglieder auf nationaler und internationaler Ebene. Als Wirtschaftsverband übernimmt der VDS darüber hinaus die Aufgabe, in fachlichen und rechtlichen Fragen zu beraten und setzt sich dafür ein, dass die Vielseitigkeit, Innovationskraft und Qualität deutscher Sektprodukte weltweit ein hohes Ansehen genießt. Der Verband Deutscher Sektkellereien e.V. verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.