Es ist Urlaubszeit

Urlaubszeit ist Reisezeit – welche Verkehrsvorschriften gelten in Ihrem Urlaubsziel?

Bald ist es soweit – die Schulferien in Rheinland-Pfalz beginnen. Viele andere Bundesländer haben bereits Ferien und dann geht’s endlich in den Urlaub. Wo fahren Sie hin?

Andere Länder, andere Sitten. Es gibt schon kuriose Vorschriften bei unseren europäischen Nachbarn. 
Ein paar davon haben wir für Sie zusammengestellt:

Dänemark

Fahren Sie nach Dänemark? Dann schauen Sie auf jeden Fall vor jedem Starten des Wagens unter ihr Auto. Nicht, dass dort jemand ein Nickerchen macht. 

Achten sie auch auf die sogenannten Haifischzähne („Hajtænde“), kleine weiße Dreiecke auf der Straße. Sind die Markierungen auf Ihrer Fahrbahn, müssen Sie den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.

Wir wissen ja, dass Sie nicht unter Alkoholeinfluss fahren würden, diejenigen, die es doch tun, riskieren den Verlust ihres Autos. Werden Sie in Dänemark mit über 2 Promille am Steuer erwischt, droht Ihnen die Zwangsversteigerung Ihres Fahrzeugs und der dänische Staat freut sich über die Zusatzeinnahmen.

 

Frankreich

In Frankreich ist Vorsicht geboten, wenn Sie noch nicht lange im Besitz des Führerscheins sind: In den ersten beiden Jahren gelten für Sie andere Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen und Schnellstraßen. Auch bei Nässe gibt es andere Vorschriften – für Führerschein-Neulinge und alte Hasen.

Für alle Parkplatzsuchenden gilt hingegen: Parkplätze, die mit weißen Linien gekennzeichnet sind, sind gebührenpflichtig. Gelbe Linien hingegen bedeuten ein Parkverbot. Wenn Sie nicht darauf achten, könnten Sie ein Knöllchen bekommen. Dieses können Sie aber im nächsten Tabakladen bezahlen. Und günstiger ist es dort auch. 

Grundsätzlich sind alle Autofahrer in Frankreich verpflichtet, ein Alkoholtestgerät mit NF-Prüfzeichen im Auto zu haben. Keines dabei zu haben wird aber nicht bestraft.

Griechenland

Vor Ihrem Griechenland-Urlaub sollten Sie sich vor allem die Verkehrszeichen genauestens einprägen. Nehmen wir z.B. ein Halteverbotsschild mit einer senkrechten Linie in der Mitte: Dieses Schild gilt nur in ungeraden Monaten. Sind Sie in einem geraden Monat in Griechenland, achten Sie besser auf die Schilder mit den zwei senkrechten Linien.

Für Raucher gilt: Auf keinen Fall im Auto rauchen, wenn ein Kind unter 12 Jahren dabei ist. Das kann teuer werden.

Grossbritannien

Im Großbritannien-Urlaub müssen Sie auf jeden Fall mit Regen rechnen. Aber Vorsicht: Fahren Sie nicht durch Pfützen, die Passanten auf den Gehwegen nassmachen könnten. So etwas wird dort gar nicht gerne gesehen und könnte Sie sogar über 5.000 € kosten.

Günstiger ist es, wenn Sie Ihr Auto verkehrswidrig geparkt haben und dafür ein Knöllchen bekommen. Wichtig ist, dass Sie den Mitarbeiter des Ordnungsamtes dabei beobachten. Trägt er Uniform und Hut? Wenn nicht, kommen Sie ungeschoren davon, denn Parkknöllchen haben nur Gültigkeit, wenn der Kontrolleur ordnungsgemäß seinen Hut trägt.

Italien

Die „Zona a traffico limitato“, die verkehrsberuhigte Zone, wird in Italien sehr ernst genommen. Sollten Sie doch hineinfahren, müssen Sie mit Strafen von 100 Euro aufwärts rechnen. Vielleicht hätten Sie mit eingeschaltetem Scheinwerfer das Hinweisschild besser erkannt. Außerorts müssen Sie mit dem Pkw auf jeden Fall zu jeder Tages- und Nachtzeit das Tagfahr- oder Abblendlicht einschalten. Mopeds und Motorräder müssen auch innerorts immer beleuchtet fahren.

Apropos Motorrad: Sie sollten in Italien auf jeden Fall immer einen Helm tragen. Tun Sie das nicht, könnte Ihr Motorrad für 60 Tage in Sicherungsverwahrung kommen.

Spanien

Sind Sie Brillenträger? Dann sollten Sie bei Ihrem Spanien-Urlaub auf jeden Fall eine Zweitbrille während der Fahrt mit sich führen. Ihr Navigationssystem dürfen Sie während der Fahrt aber trotzdem nicht bedienen, genau wie alle anderen Autofahrer auch. Ein Verstoß kann Sie bis zu 500,00 € kosten.

Und die sollten Sie – wie alle anderen spanischen Knöllchen auch – möglichst schnell bezahlen. Zahlen Sie innerhalb von 20 Tagen, erhalten Sie 50% Rabatt. Aber je länger Sie warten, umso teurer wird es.

Dies sind nur einige Beispiele für uns Deutschen sicherlich teilweise unverständlichen Verkehrsvorschriften. Informieren Sie sich vor Ihrem Urlaub immer genau, welche Vorschriften in Ihrem Urlaubsland gelten.

Zum Glück erlauben die Richtwerte der EU die Mitnahme von 60 Liter Schaumwein(*) ins europäische Ausland. Nehmen Sie einen guten Sekt oder Prosecco mit und stoßen Sie am Abend, wenn Sie nicht mehr fahren müssen, in gemütlicher Runde auf Ihren Urlaub an.

Bis dahin sind die guten Getränke unter unseren individuellen Verschlusslösungen bestens geschützt. Sektstopfen, Agraffen, Überkappen, Zierkappen und Sektkapseln sorgen dafür, dass einem gemütlichen Abend nichts im Wege steht. Zeigen Sie unseren Produkten die große, weite Welt. Vielleicht möchten Sie uns auch ein Foto schicken?

(*) Da die EU nur Richtwerte vorgibt, prüfen Sie bitte unbedingt vor Fahrtantritt die Zollvorschriften Ihres Reisezieles.

Unsere Fotos entstanden anlässlich unseres Fotowettbewerbs 2022.

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