Ein Gläschen Sekt passt zu vielen Gelegenheiten. Doch wussten Sie, dass mit jeder Flasche, die eine Sektkellerei verlässt, 1,02 Euro Schaumweinsteuer (besser bekannt als Sektsteuer) fällig wird? Warum das so ist? Um das herauszufinden blicken wir zurück in die Vergangenheit.
Wir schreiben das Jahr 1902 – Kaiser Wilhelm II träumt von einer großen Schiffsflotte, wie sie die Engländer hatten, und von neuen Waffen, viele Waffen. Doch dafür reichte sein Geld nicht aus und er musste sich für das ehemalige deutsche Kaiserreich eine Lösung einfallen lassen. So fragte Kaiser Wilhelm seine Berater, ihm bei der Lösung seines Problems zu helfen. Ein gewisser Herr Johann Jacob Söhnlein aus Wiesbaden hatte die Idee, eine Steuer auf Werbeanzeigen in der Zeitung einzuführen. Doch dies gefiel den Verlegern des Landes ganz und gar nicht und Kaiser Wilhelm ließ von dem Vorschlag des Herrn Söhnlein ab. Aber Moment mal, was stellte Herr Söhnlein nochmal her? Schaumwein? Da war sie doch, die Lösung! Somit war die Schaumweinsteuer geboren und wurde ab dem 1. Juli 1902 eingeführt. 50 Pfennig Sektsteuer pro Flasche waren nun fällig. Ein teures Vergnügen für die Deutschen, doch das machte ihnen nichts aus und sie ließen den Sekt förmlich in Strömen fließen. Das daraus erwirtschaftete Geld setzte Kaiser Wilhelm unter anderem dafür ein, seine Kriegsmarine aufzustocken und den Bau des Nord-Ostsee-Kanal (ursprünglich Kaiser-Wilhelm-Kanal) zu finanzieren.
Nach dem ersten Weltkrieg führte die Inflation zu enorm und schnell ansteigenden Verbraucherpreisen, was wiederum dazu führte, dass sich die Bevölkerung Luxusgüter, und somit auch den Sekt, kaum noch leisten konnten. Die Verkaufszahlen gingen stark zurück, so dass die Regierung 1933 beschloss, die Schaumweinsteuer zunächst einmal auszusetzen.
Einige Jahre später befand sich Deutschland erneut im Kriegszustand. So wundert es nicht, dass dem Fiskus die einst recht erfolgreiche Schaumweinsteuer nochmals einfiel. Schon kurz nach Beginn des zweiten Weltkrieges wurde der Sektverkauf mit einer Reichsmark pro Flasche extra belegt. 1941 waren es dann drei Mark, die man als „Kriegszuschlag“ deklarierte. Auch diese Einnahmen wurden dazu verwendet, die Kosten für die Marine mitzufinanzieren.
Fünf Jahre später dann der Beginn des Wirtschaftswunders. Die drei Mark „Kriegszuschlag“ wurden noch immer berechnet und manch ein Verbraucher wunderte sich, wann denn der Krieg endlich auch steuerlich als beendet erklärt wird!
Die Politiker in der 1950 neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland diskutierten über die Abschaffung der Schaumweinsteuer, doch das Finanzministerium wollte nicht auf die stetig sprudelnde Geldquelle verzichten und führte mit dem neuen deutschen Schaumweinsteuergesetz 1952 die Besteuerung mit 1,50 Deutsche Mark pro Flasche weiter fort. Die Einnahmen wurden jetzt für den Wiederaufbau des stark beschädigten Landes verwendet.
Bis dahin war die Steuer zweckgebunden. Dies änderte sich aber im Jahre 1993 im Zuge der EU-weiten Verbrauchssteuerangleichung. Seitdem existiert die Schaumweinsteuer als sogenannte versteckte, zweckungebundene Verbrauchssteuer. Mit dem Verkauf jeder 0,75-Liter-Flasche ab Sektkellerei sind 1,02 Euro sofort fällig und bereits im Endverbraucherpreis inkludiert. Und das lohnt sich. Alleine 2020 spülte die Schaumweinsteuer stolze 405 Millionen Euro in die Staatskasse, die beliebig vom Staat verwendet werden können.
Heute existiert die Abgabe zur Finanzierung der Kriegsflotte immer noch. Aber wie wird diese Steuer heute berechnet?
Im Gegensatz zur Alkoholsteuer, orientiert sich die Abgabe nicht an der Alkoholmenge. Maßgeblich ist die Menge beziehungsweise die Größe des fertigen Produkts unter Beachtung des jeweiligen Alkoholgehalts. Der Abgabewert muss je nach Gefäß anteilig berechnet werden. So gilt für die gängige 0,75-Liter-Flasche folgende Einteilung:
Schaumweine ab 6 Volumenprozent Alkohol = 1,02 Euro
Schaumweine unter 6 Volumenprozent Alkohol = 0,38 Euro
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Flasche deutschen Sekt, französischen Champagner oder spanischen Cava handelt – maßgebend ist einzig und allein der Verkauf in Deutschland.
Was Anfang des letzten Jahrhunderts eingeführt wurde wird uns wohl auch in Zukunft erhalten bleiben und dem Fiskus weiterhin Geld in die Staatskasse fließen lassen. Wir freuen uns über jedes Glas Sekt, mit dem angestoßen wird – wenn die Flasche mit unseren schönen Produkten ausgestattet ist.